Jugend-Tagesgeld eröffnen

Voraussetzungen

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Was Sie gleich benötigen

  • Ihre Kontaktdaten
  • Kontodaten des Referenzkontos1
  • SteuerIdent.-Nr.2

Voraussetzungen

  • Bei Abschluss muss der Kontoinhaber minderjährig sein
  • Alle gesetzlichen Vertreter müssen genannt werden
  • Fester Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland3
  • Ein in Deutschland geführtes Girokonto (Zahlungskonto), das auf den Namen des Kontoinhabers (Minderjährigen) oder deren/dessen gesetzlichen Vertreter(s) lautet
  • Eine Ausfertigung der Geburtsurkunde des Kindes (wenn dort die Eltern aufgeführt sind), ansonsten einen Auszug aus dem Geburtenregister; wenn der Minderjährige über ein amtlich gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) verfügt, reicht eine entsprechende Kopie

 

Im Merkblatt zum Jugend-Tagesgeldkonto erfahren Sie alle Details zum Ablauf und zur Legitimation.

Jugend-Tagesgeldkonto

Das Jugend-Tagesgeld für Minderjährige ist ein Konto mit täglich verfügbarem Guthaben und variablen Zinsen ohne festgelegte Laufzeit oder Mindesteinlage. Zum Sparen, als Geldanlage für Kinder und Jugendliche oder zur Finanzierung der Ausbildung ist das Jugend-Tagesgeld eine attraktive Möglichkeit – ob für einmalige Einzahlungen oder regelmäßiges Sparen.
Bis zur Volljährigkeit des Kindes dürfen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter, i.d.R. die Eltern, über die Konten verfügen.

1 Die Angabe eines Referenzkontos für das von Ihnen eröffnete Konto bei NIBC ist für die Kontoeröffnung zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Überweisungen nur zugunsten dieses Referenzkontos, z.B. des Girokontos des Minderjährigen, möglich sind.

2 Die SteuerIdent.-Nr. ist eine individuelle 11-stellige Kodierung. Sie finden sie bspw. auf Ihrem aktuellen Einkommenssteuerbescheid. Hilfe zur SteuerIdent.-Nr. finden Sie auf www.bzst.de unter dem Menüpunkt Steuern National > Steueridentifikationsnummer. Bitte beachten Sie, dass wir zur Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen Ihre Steueridentifikationsnummer benötigen.

3 Sollte einer der Kontoinhaber oder einer der gesetzlichen Vertreter ausländischer Staatsbürger sein, benötigen wir von diesem zusätzlich eine Wohnsitzbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Monate). Gleiches gilt für deutsche Staatsbürger, sofern diese sich mit einem Reisepass legitimieren.

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