1 Die Angabe eines Referenzkontos für das von Ihnen eröffnete Konto bei NIBC ist für die Kontoeröffnung zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Überweisungen nur zugunsten dieses Referenzkontos, z.B. des Girokontos des Minderjährigen, möglich sind.
2 Die SteuerIdent.-Nr. ist eine individuelle 11-stellige Kodierung. Sie finden sie bspw. auf Ihrem aktuellen Einkommenssteuerbescheid. Hilfe zur SteuerIdent.-Nr. finden Sie auf www.bzst.de unter dem Menüpunkt Steuern National > Steueridentifikationsnummer. Bitte beachten Sie, dass wir zur Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen Ihre Steueridentifikationsnummer benötigen.
3 Sollte einer der Kontoinhaber oder einer der gesetzlichen Vertreter ausländischer Staatsbürger sein, benötigen wir von diesem zusätzlich eine Wohnsitzbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Monate). Gleiches gilt für deutsche Staatsbürger, sofern diese sich mit einem Reisepass legitimieren.